abakus solar AG auf der Intersolar 2010

Besuchen Sie uns auf der diesjährigen Intersolar vom 09. bis 11. Juni 2010 in München.
Sie finden uns in Halle A4, Stand 410

Intersolar 2010

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Ab 01.01.2009 müssen alle PV Anlagen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden

Die Meldung sollte nicht früher als zwei Wochen vor- (jedoch spätestens mit) Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Das Inbetriebnahmedatum muss verbindlich feststehen.

Warum ist eine Meldung notwendig?

  • Abhängig von der in 2009 installierten Leistung entwickelt sich die EEG-Vergütung in 2010
  • Bei Anlagen, die nicht vor der Inbetriebnahme bei der BNetzA angemeldet werden, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet!

Für das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" brauchen Sie folgende Parameter :

  • Straße und Hausnummer oder Flurstück des Standorts der Photovoltaikanlage
  • Postleitzahl und Ort oder Gemarkung
  • Bundesland
  • Name des Netzbetreibers, an dessen Netz die Photovoltaikanlage angeschlossen wird
  • neu installierte Nennleistung der Module in kWp
  • Tag der Inbetriebnahme der Module
  • postalische Anschrift der Anlagenbetreiberin/des Anlagenbetreibers

Auf der Internetseite der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de/enid/EEG sind ab Januar das notwendige Formular und weitere Informationen zum Melderegister verfügbar.